Jede Brandschutzordnung wird auf die individuellen örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten. In ihr werden Handlungsweisen, Regeln zur Brandverhütung und Brandbekämpfung, aber auch das Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Gefahrensituationen definiert, sowie Ansprechpartner festgelegt. Brandschutzordnungen sind erforderlich in besonders brand- und explosionsgefährdeten Bereichen, beim Vorhandensein besonderer Löschanlagen, sowie in großen Industrie- und Gewerbeobjekten.
Auszug aus einer: Brandschutzordnung