Durch die Änderungen und Einführungen neuer Bauordnungen, Richtlinien und Verordnungen wurde auch der Brandschutz neu definiert.
- Neue Gebäudeklassen (Brandschutznachweise ab Gebäudeklasse 3 erforderlich!)
- Holzrahmenbauweise, mehrgeschossig bis 13 m
- Erhöhte Anforderungen an die Bauteile in notwendigen Fluren und Treppenräumen
- Geänderte Anforderungen an Leitungs- und Lüftungsanlagen
Schon in der Entwurfsplanung stehen wir dem planenden Architekten in allen Fragen des Brandschutzes beratend zur Seite. Für die Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen aus dem öffentlichen Baurecht sowie der eingeführten technischen Baubestimmungen stehen wir für Ihr Bauvorhaben mit:
- Fachkompetenz durch langjährige Planung und Bauausführung
- Flexibilität
- Kostenbewusster Planung
- Termingerechter Arbeit
- Rat und Tat
jederzeit gern zur Verfügung.
Deckblatt Brandschutzkonzept | Inhaltsverzeichnis eines Brandschutzkonzeptes |